Abzocke – die Trickbox der Betrüger
„Es könnt’ alles so einfach sein...“ singen die Fantastischen Vier in ihrem 2009er-Hit. Und tatsächlich ist Einkaufen rein rechtlich gesehen ganz einfach: Man schließt einen Kaufvertrag mit jemandem, den man kennt über ein Produkt, das man gesehen hat zu Konditionen, die man vorher ausgemacht hat.
"...ist es aber nicht", geht der Song weiter. Und ganz so einfach ist es im Internet tatsächlich nicht: Den Vertragspartner kennt man meistens nicht, das Produkt kann man nicht in die Hand nehmen und testen, und die Vertragskonditionen sind mitunter gut versteckt. Kein Wunder, dass man allzu schnell in die Falle tappt.
Kostenfalle Onlinespiel

- Kostenlose Browser-Games wie das "Pennergame" sind extrem beliebt bei Jugendlichen.
Zunächst erscheint es so, als wären die Online-Spiele gratis. Bei einigen ist es auch so, andere sind nur bis zu einem bestimmten Level gratis. Weil das Spiel aber „echt geil“ ist, hat der 14jährige Sohn den nächsten Level angeklickt - und das kostet. Oder das Spiel kostet von vorneherein eine Abogebühr – 2,95 Euro pro Monat mag wenig erscheinen, aber in zwölf Monaten summiert es sich. Der dritte Weg ans Geld der (jugendlichen) Spieler zu kommen: Zusatzfeatures oder Sonderpunkte kosten extra.
Kostenfalle Online-Shopping
Auch wenn zunächst alles ganz seriös scheint: die Probleme setzen oft ein, wenn die Ware umgetauscht werden soll. Die weitgehenden deutschen Schutzmechanismen (wie das Rückgaberecht) greifen nicht bei Anbietern, die in anderen EU-Ländern sitzen. Noch mehr Vorsicht ist bei Händlern außerhalb Europas geboten. Aber auch in Deutschland können Kosten anfallen: Wenn der Bestellwert bis zu 40 Euro beträgt, muss oft der Käufer die Rücksendung bezahlen. Außerdem kann der Widerruf vom Händler bei manchen Waren ausgeschlossen werden: bei individuell angefertigten und verderblichen Produkten und bei Gütern wie Arzneimittel, entsiegelter Software, CDS, DVDs und Videos.
Kostenfalle Software

- Genau hinschauen lohnt sich.
Freeware und Shareware sind beliebt, denn sie kosten nichts. Doch allzu schnell sind solche Angebote nur vermeintlich kostenfrei. Ein Gratis-Angebot lockt auf eine Seite, auf der man die Software bestellen kann. Während der Button "Ja, ich will" groß und verlockend erscheint, steht nur ganz klein dabei, dass man ein teures Jahresabonnement abschließt. Besonders tückisch: Im Gegensatz zum Handel mit beweglichen Gütern gibt es beim Herunterladen von Dateien keine Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit.
Kostenfalle Online-Auktion
Wer hat nicht schon im größten Online-Auktionshaus Ebay mitgeboten? 14,5 Millionen aktive Mitglieder hat der Marktführer. Weil sich dabei Einkaufserlebnis und Schnäppchenmentalität mit dem besonderen „Auktions-Kick“ verbindet, sind Online-Versteigerungen schwer beliebt. Manche Anbieter bieten gar „Erlebnis-Shoppen“: Man zahlt beispielsweise für ein Zeitguthaben und schaut dann zu, wie im Lauf der Zeit der Preis immer niedriger wird – in der Hoffnung rechtzeitig zuschlagen zu können. Vorsicht also: man zahlt auch, wenn man die Ware gar nicht erwirbt.






